Die europäischen Energiekonzerne dürfen die Kontrolle über ihre Strom- und Gasleitungen weiterhin selbst ausüben. Dafür sollen die Verbraucher mehr Rechte bekommen. Beispielsweise sollen sie schneller von sinkenden Preisen profitieren. Dieser Kompromissvorschlag der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft wurde von den Unterhändlern des Europäischen Parlaments sowie der EU-Kommission beschlossen. Damit ist die Zerschlagung der Energiekonzerne nach 18 Monaten Streit vom Tisch. Verhandlungsführerin Angelika Niebler von der CSU äußerte hierzu, dass so dafür gesorgt werde, dass der Wettbewerb intensiviert würde und der Verbraucher mehr Rechte bekomme.
Der ursprüngliche Plan der EU-Kommission war die Aufspaltung der großen Versorger. Die Sparten Netz und Betrieb sollten komplett voneinander getrennt werden, um möglichen Konkurrenten den Netzzugang zu erleichtern und die Netzkosten zu senken. Die deutsche Regierung hatte jedoch einen Sonderweg für die deutschen Energieversorger gefordert und wurde von den Mitgliedsländern dabei unterstützt. Zunächst hatte das EU-Parlament das Vorhaben blockiert, doch nun gaben die parlamentarischen Unterhändler ihren Widerstand nach massiven Zugeständnissen bezüglich der Verbraucherrechte auf. Niebler deklarierte dies als “klaren deutschen Sieg”.
Nun dürfen die Konzerne ihre Leitungen nur unter Auflagen weiterhin innerhalb des Unternehmens betreiben. Es muss gesichert sein, dass jeder Netzbetreiber unabhängig arbeitet und Konkurrenten nicht benachteiligt werden. In jedem Unternehmen soll ein Aufseher oder Obmann über die Einhaltung der Regeln wachen. Diese Person darf zwar der Konzern aussuchen, jedoch muss sie von der nationalen Regulierungsbehörde bestätigt werden. Managern, die aus der Erzeugerbereich in die Netzgesellschaft oder umgekehrt wechseln wollen, werden künftig strenge Karenzzeiten auferlegt. Vor einem Wechsel steht nun eine Zwangspause von vier Jahren. Aus der Konzernholding in den Netzbetrieb können Manager bereits nach sechs Monaten wechseln. Mit diesen Pausen will man illegale Absprachen oder Manipulationen verhindert werden.
Für Deutschland bedeutet dies, dass die Bundesnetzagentur die Energieversorger zwingen wird, ihre Preiskalkulationen offenzulegen und auf Verlangen die Einkaufspreise von Strom und Gas zu dokumentieren. Sinkende Einkaufspreise sollen so zeitnaher an den Verbraucher weitergegeben werden. Vorauszahlungen könnten so ebenfalls an die sinkenden Preise angepasst werden. Bisher ist es so, dass steigende Preise sehr schnell beim Kunden ankommen, Preissenkungen jedoch nicht. Darüber hinaus muss ein Anbieterwechsel in Zukunft innerhalb von drei Wochen vollzogen sein. Am Freitag werden die Mitgliedstaaten über den Kompromiss entscheiden.
Das Wettbewerbsverfahren der EU gegen E.on ging mit einem recht milden Urteil aus. Der Konzern bekam die Auflage, sein deutsches Hochspannungsnetz sowie die Kraftwerkskapazitäten in Höhe von 5000 Megawatt zu verkaufen. Das Verfahren wird eingestellt. Im Amtsblatt der EU teilte die Kommission mit, das die Auflagen ausreichend seien, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen und daher für ein weiteres Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr bestehe.
Das Urteil steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen und Beurteilungen, die der Kommission im seit mehreren Jahren laufenden Verfahren vorliegen, berichtet “Spiegel Online“. Zumindest gehe dies aus den veröffentlichten vorläufigen Beurteilungen hervor, die der Entscheidung der Kommission zugrunde liegen. Demnach könnte E.on sehr wohl seine “beherrschende Stellung” auf dem deutschen Strommarkt “missbräuchlich ausgenutzt” haben, um die Strompreise - vermutlich seit Jahren - in die Höhe zu treiben, so der Spiegel weiter. Auch der Umfang der Manipulation ist der Kommission offenbar konkret bekannt. Zudem müsse angenommen werden, dass E.on etwaige Wettbewerber am Eintritt in den deutschen Markt gehindert habe, um so Preissenkungen zu verhindern.
Die Vorwürfe sind nicht neu. Vielmehr liegen sie bereits seit 2006 als schriftliche Zusammenfassung der Beweisstücke, die das Bundeskartellamt sowie die EU-Kommission in den Zentralen der Stromkonzerne sichergestellt hatte, vor. Dieses Papier bietet zahlreiche Indizien dafür, dass es geheime Runden der Chefetagen der großen Energieversorger gab, dass bei diesen Treffen das Vorgehen auf den unterschiedlichsten Märkten besprochen und sensible Geschäftgeheimnisse ausgetauscht worden sind und dass zumindest E.on versucht hat, den Preis für Strom an der Leipziger Strombörse EEX maßgeblich zu beeinflussen.
Diese Indizien lagen auch der EU-Kommission vor, die über E.on zu entscheiden hatte. Doch statt der erwarteten Konsequenzen gab es nun dieses vergleichsweise sehr milde Urteil. Experten vermuten, dass die Entscheidung durch den steigenden Druck der Lobby aus der Energieindustrie beeinflusst wurde. Für die Kritiker des bestehenden Systems ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht, denn die Hoffnung auf eine strengere Regulierung des deutschen Energiemarktes und eine konsequente Preisaufsicht rückt nun in weite Ferne.
Doch auch die Stromversorger sind nun in der Bredouille. Nimmt man die Kenntnisse deutscher Kartellbehörden zu den vorliegenden Beweisstücken hinzu, wäre das ausreichend, um zumindest ein Ermittlungsverfahren gegen E.on einzuleiten. Die Anklage könnte hier auf den Straftatbestand des Börsenbetrugs sowie diverse Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz lauten. Noch ist allerdings unklar, ob sich eine Staatsanwaltschaft dieser Angelegenheit annehmen wird. E.on weist hingegen erst einmal alle Vorwürfe pauschal ab. Wohl auch, weil ein Verfahren nicht nur einen erheblichen Imageschaden für alle Stromanbieter auf dem deutschen Markt bedeuten würde, sondern auch, weil es weitreichende Schadensersatzansprüche von deutschen Stromkunden nach sich ziehen könnte.