Wegen einer Verschärfung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) steht die größte deutsche Biogasanlage in Penkun (Mecklenburg/Vorpommern) offenbar vor dem Aus. Dies teilte der Betreiber der Betreiber-Gesellschaft Nawaro BioEnergie, Felix Hess, in einem Interview mit der Welt mit.
In 40 Meilern wird bisher in Penkun aus Gülle und Bioabfällen Strom gewonnen. Rund 20 Megawatt produziert die Anlage jährlich, genügend Strom, um eine Kleinstadt zu versorgen. Weil mit der Gesetzesänderung nun nicht mehr jeder einzelne Meiler gezählt wird, sondern zusammenliegende Meiler als eine Anlage gelten, könne die Biogasnalage nicht mehr wirtschaftlich arbeiten.
So wie der Anlage in Penkun könnte es rund 250 weiteren Biogasverwertern in Deutschland gehen. Nach der alten Regel konnte jeder Meiler als eigene Anlage benutzt werden, lediglich die Infrastruktur wurde gemeinschaftlich benutzt. Jetzt, wo alle Meiler zusammen eine einzelne Anlage gelten, sinkt die Einspeisevergütung von rund 22 Cent auf nur noch 11,15 Cent.
Laut einem Gutachten der Industrie- und Handelskammer in Neubrandenburg ist der Umsatz in Penkun bereits im Januar um fast 50 Prozent eingebrochen. Der aufs Jahr errechnete Erlös von rund 19 Millionen Euro reiche für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage nicht aus, denn bereits der Preis für die Rohmaterialien sei höher als der Erlös, so Hess. Im Vertrauen in die alten Regelungen hatte Hess zusammen mit 5000 Privatanlegern knapp 80 Millionen Euro in die Penkuner Anlage investiert.
Und die Angst geht in der gesamten Branche um. Durch die neuen Regelungen fühlen sich viele Erbauer solcher Anlagen in ihrem Vertrauen enttäuscht. Hess hat bereits Klage gegem die Gesetzesänderungen eingelegt. Während die Länderkammer Bestandsschutz für ältere Anlagen durchsetzen möchte, weigert sich die Bundesregierung, das Thema überhaupt im Parlament aufzunehmen. Zunächst solle dort die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu Nawaros Klage abgewartet werden.
Hess befürchtet nun die Zahlungsunfähigkeit der Penkuner Anlage bereits in diesem Monat. Das Bundesumweltministerium hat seine Gesetzesänderungen als Präzisierungen bezeichnet, eine wirkliche Änderung des Gesetzes liege nicht vor.